Was ist passiert
Die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zur Funktion der MiCA-Krypto-Verordnung ist am 30. September 2026 zu Ende gegangen. Eingereichtes Feedback aus der Branche, von nationalen Aufsichtsbehörden und aus der Öffentlichkeit fließt in Berichte ein, die die Kommission bis Juni 2027 vorlegen muss und die zu Änderungen der Verordnung führen könnten. Die Kommission hatte die Konsultation am 20. Mai 2026 gestartet, wie aus ihrer offiziellen Ankündigung hervorgeht; die Frist war verlängert worden.
Was MiCA bis jetzt gebracht hat
MiCA, die Markets in Crypto-Assets Regulation, wurde in Stufen eingeführt: Die Regeln für Stablecoins galten ab 30. Juni 2024, die breiteren Anforderungen an Krypto-Dienstleister folgten am 30. Dezember 2024. Das Kernstück ist der Pass: Ein in einem Mitgliedstaat zugelassener Anbieter darf seine Leistungen in der gesamten EU und im EWR anbieten und erreicht so rund 450 Millionen Verbraucher mit einer einzigen Genehmigung. Vorher galten in Europa etwa 30 unterschiedliche nationale Regime.
Die ersten Bilanzzahlen fallen uneinheitlich aus: Stand 1. September 2026 sind 39 E-Money-Tokens unter MiCA ausgegeben, aber kein einziger Asset-Referenced-Token, also Stablecoins, die durch einen Korb aus Vermögenswerten oder Rohstoffen gedeckt sind, zugelassen. Diese Zahlen beruhen bislang auf Branchenberichten und sind von der Kommission noch nicht bestätigt. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde empfahl am 24. September 2026, die Regeln für Multi-Issuer-Stablecoins zu verschärfen und bestehende Definitionen zu klären.
Was die Überprüfung verändern kann
Der Pass ist für Anbieter ein echter Wettbewerbsvorteil, den kein anderer Rechtsraum bietet, und daran rüttelt nach der bisherigen Debatte kaum jemand. Strittig ist vor allem der Preis dafür: Die Eigenkapitalanforderungen reichen von 50.000 Euro für einfache Dienstleistungen bis zu 150.000 Euro für Betreiber von Handelsplattformen, und die laufenden Compliance-Kosten werden auf Zehn- bis Hunderttausende Euro jährlich geschätzt, bei größeren Firmen potenziell Millionen. Diese Schätzungen sind Projektionen, keine geprüften Zahlen.
Der Meinungsautor Simon Schneider schlägt zum Beispiel gestufte Regeln je nach Größe des Anbieters und eine Prüfung der Vorschrift vor, nach der Stablecoin-Emittenten mindestens 30 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten müssen.
Für Anleger in Österreich ändert sich an der Rechtslage erst einmal nichts: MiCA gilt unverändert weiter, und die in Österreich zugelassenen Krypto-Dienstleister bleiben entsprechend beaufsichtigt. Erst wenn die Kommission im Juni 2027 ihre Berichte vorlegt und daraus Gesetzgebungsverfahren folgen, stehen konkrete Änderungen im Raum.
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