Spekulationssteuer Österreich – ausführliche Erklärung zur Abgaberegelung

Aktien Steuern Die Spekulationssteuer ist eine Einkommensteuer, die auf den Verkaufsgewinn von privaten Geschäften fällig wird. Investoren müssen also darauf achten, dass sie mögliche Gewinne, die durch den Verkauf von Finanzinstrumenten entstehen, versteuern müssen.

Die Versteuerung kann manchmal kompliziert werden, wenn keine Online-Broker genutzt werden, die die Steuern automatisch für ihre Kunden abrechnen.

Wie Sie die Doppelbesteuerung vermeiden und welche Online-Broker genutzt werden können, die die Steuerabgaben direkt an die zuständigen Finanzämter überweisen, können Sie in diesem Artikel erfahren.

Spekulationssteuer Österreich erklärt

Am 1. April 2012 wurde die Einkommensteuer für Spekulationsgeschäfte eingeführt. Im Volksmund wird sie als Spekulationssteuer bezeichnet. Diese Steuer spielt besonders bei Investitionen in Wertpapiere eine wichtige Rolle.

Ab dem 1. April 2012 sind alle Wertsteigerungen, unabhängig davon wie lange und wie viel der Besitzer davon behält, steuerpflichtig. Wenn nationale Finanzinstitute darin involviert sind, wird die Steuer mit der Kapitalertragssteuer (KESt) einbehalten. Die Kapitalertragsteuer wurde 2015 auf 27,5 % erhöht. Geldeinlagen und nicht verbriefte Forderungen unterliegen aber weiterhin einem Steuersatz von 25 %.

Was bedeutet Spekulieren?

Im Allgemeinen sind Spekulationsgeschäfte private Veräußerungsgeschäfte, bei dem der Termin für die Rückzahlung und den Ertrag ungewiss sind. Außerdem gehören dazu Geschäfte mit Wirtschaftsgütern, die innerhalb bestimmter Fristen gehandelt werden. Auch Termingeschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb, fallen unter die Steuerpflicht.

Im Allgemeinen führt auch eine fehlende Spekulationsabsicht trotzdem zur Steuerpflicht. Aus diesem Grund muss auch der Tausch von Währungen als Spekulation angesehen werden.

Was bedeutet die Spekulationsfrist?

Als die Einkommensteuer für Spekulationsgeschäfte 2012 eingeführt wurde, wurde eine Spekulationsfrist von zehn Jahren festgelegt. Heutzutage sind alle Spekulationsgeschäfte steuerpflichtig, nicht nur wenn sie innerhalb von zehn Jahren gekauft und verkauft wurden.

Auf welche Anlagearten gilt die Spekulationssteuer in Österreich?

Immobilien

Immobilien

Immobilien Die Spekulationssteuer für Immobilien wurde 2012 durch die Immobilienertragssteuer ersetzt. Für sie gilt die Spekulationsfrist nicht mehr. Die Immobilienertragssteuer an muss bei Verkäufen von Liegenschaften aller Art bezahlt werden. Die Steuer beträgt aktuell 25 % und muss ausschließlich vom Verkäufer bezahlt werden.

Die Steuerpflicht errechnet sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten. Ausgenommen von der Steuer sind gewerbliche Verkäufe und der Verkauf des Hauptwohnsitzes, wenn er von den Verkäufer in den letzten beiden Jahren selber genutzt wurde. Außerdem sind Hausbauer von der Steuerpflicht ausgenommen, wenn sie das finanzielle Risiko des Neubaus selber getragen haben. Nicht besteuert werden können Enteignungen und Tauschvorgänge.

Aktien

Aktien

ATX Aktien handeln (Quelle: Wiener Börse)

Ab dem 1. April 2012 sind Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen steuerpflichtig. Sie müssen innerhalb eines Jahres mit der Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.

Seit der Kapitalertragsteuer auf realisierte Wertsteigerungen von Wertpapieren, entfällt die Spekulationsfrist für Aktien. Vorher mussten nur Gewinne versteuert werden, wenn die Aktienwerte kürzer als ein Jahr behalten wurden.

Die Steuer für Wertpapiere beträgt einmalig 27,5 % von den realisierten Kursgewinnen. Dabei ist es unabhängig wie lange der Besitzer die Papiere in seinem Portfolio hatte. Seit dem 1.1.2016 hat sich der Prozentsatz von 25 auf 27,5 % erhöht. Auch im Ausland erworbener Wertpapiere und Derivate müssen versteuert werden.

Die Steuern werden allerdings auch auf Dividendenauszahlungen erhoben, die Aktiengesellschaften unter Umständen einmal im Jahr ausschütten. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass Einkaufs- und Verkaufsspesen von Wertpapieren, sowie Depotgebühren nicht bei der Berechnung der Wertpapiersteuer abgezogen werden können.

Die Abrechnung der Verkaufsgewinne aus Finanzvermögen wird von den österreichischen Banken automatisch durch die Kapitalertragssteuer vorgenommen.

Kryptowährungen

Kryptowährungen

Kryptowährungen Im Gegensatz zu Fiat-Währungen werden Kryptowährungen nicht als reguläre Zahlungsmittel vom Staat betrachtet. Für die elektronischen Währungen gelten besondere steuerliche Richtlinien. Wenn Sie Kryptowährungen besitzen und sich später wieder mit Gewinn verkaufen, können die Gewinne steuerpflichtig sein.

Allerdings sind die Gewinne aus Kryptowährungen im Gegensatz zu Aktien keine Kapitalerträge. Die Besitzer müssen also nicht automatisch 27,5 % Kapitalertragsteuer abführen.

Generell müssen bei Kryptowährungen einige Besonderheiten beachtet werden. Wenn die Kryptowährung innerhalb eines Jahres verkauft wird, müssen die Anschaffungskosten und andere Kosten in Euro den Verkaufserlösen gegenübergestellt werden. Dabei gilt als Verkauf einer Kryptowährung, wenn sie gegen andere Fiat-Währungen eingetauscht wird oder Dienstleistungen und Produkte damit erworben werden. Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere, gilt als ein Verkauf.

Grundsätzlich hängt die Besteuerung von Kryptowährungen von der Behaltedauer ab. Wenn Sie die Währungen länger als ein Jahr behalten, ist der Verkauf steuerfrei. Wenn Sie die elektronischen Währungen innerhalb eines Jahres verkaufen, muss der Gewinn versteuert werden und unterliegt der Einkommensteuer.

sonstige Werte

sonstige Wert bzw. Wirtschaftsgüter

Für sonstige Werte, zu denen zum Beispiel Antiquitäten, Oldtimer, Edelmetalle oder Edelsteine gehören, gilt es eine Spekulationsfrist von einem Jahr.

Sie müssen bei der Steuererklärung unter sonstigen Verdiensten eingetragen werden, wenn Gewinne über 600 € erzielt wurden.

Ausnahmen und Regelungen bei Steuern auf Spekulationsgeschäfte Österreich

Die Einkommensteuer für Spekulationsgeschäfte sieht auch Ausnahmen vor. Diese sind zum größten Teil private Forderungen oder Privatdarlehen, die nicht verbrieft sind. Auch die Einkünfte von stillen Gesellschaftern oder nicht öffentlich erhältlichen Forderungswertpapieren unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer.

Diese Gewinne werden nach einem anderen Tarif versteuert.

Spekulationssteuer erleichtern mit Steuer einfachem Depot Österreich

Die Spekulationssteuer kann für Österreicher ein Problem darstellen. Besonders wenn Sie in Aktien oder andere Finanzinstrumente investieren möchten, sollten Sie darauf achten die komplizierten Einkommenssteuererklärungen zu vermeiden. Dies können Sie durch steuereinfache Online-Broker machen, die die fälligen Steuern direkt von Ihrem Investment-Konto abbuchen.

Wir möchten Ihnen hier einige der wichtigsten und seriösen Online-Broker vorstellen, die die fälligen Einkommensteuer und Spekulationssteuer direkt an das Finanzamt abführen.

Dadat Depot

Dadat Logo Die Dadatbank ist ein österreichischer Online-Broker , der vor 25 Jahren gegründet wurde. Mit 9.000 Depotkunden gehört das Unternehmen zu den kleineren Anbietern, kann aber mit einem relativ guten Angebot aufwarten.

Für den Börsenhandel wird eine Grundgebühr von 1,95 € verlangt. Der Anbieter verlangt keine Depotgebühr und bietet über 5000 bonifizierte Fonds mit bis zu 80 % Rabatt an.

Die Datenbank bietet auch Sparpläne ab 30 € monatlich an.

Die Kunden können zwischen fünf verschiedenen Sparplänen auswählen und damit 209 unterschiedliche Wertpapiere handeln.

Hellobank Depot

hellobank logoDie Hellobank gehört der französischen BNP Paribas S.A. Bei diesem Anbieter handelt es sich um keine reine Online-Bank, es werden auch Filialen in Graz, Innsbruck, Salzburg, Wien und Linz angeboten. Die Bank gehört zu den ältesten Online-Brokern in Österreich und verlangt Kontogebühren von 0,12 % im Jahr. Um ein Verrechnungskonto bei der Bank zu eröffnen, werden jährlich 18 € verlangt.

Um Transaktionen an der Wiener Börse zu machen werden von der Bank 4,95 € verlangt. Der Handel an ausländischen Börsen kostet den Hellobank Kunden 7,95 € und 0,175 % vom Handelsvolumen. Der Online-Broker ist einige der wenigen Unternehmen, der auch Schulungen und Veranstaltungen in seinen fünf Filialen anbietet.

Der Anbieter behauptet, sein Angebot auf den österreichischen Markt und seine Kunden angepasst zu haben. Es werden zahlreiche Anleihen aus dem österreichischen Raum angeboten und der Anbieter kann als Volksbank auch Girokontos, Kredite und Sparkonten anbieten.

Flatex Depot

Flatex Logo Flatex ist ein deutscher Online-Broker , der von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht wird. Der Anbieter versucht den Handel von Finanzinstrumenten besonders günstig über Mobilegeräte anzubieten. Das Unternehmen wurde schon 2005 gegründet und erhebt eine Auszahlungsgebühr von fünf US-Dollar.

Die Depotführung kostet bei Flatex 0,1 % vom Depotwert und für jede Order müssen 5,9 € bezahlt werden, unabhängig von der Börsengebühr. Für CFDs können bis zu 15,9 € pro Order berechnet werden, abhängig von dem Odervolumen und dem Finanzprodukt. Der Online-Broker bietet auch einen VIP Club an, mit denen sich Investoren einige Vorteile sichern können.

Erste Bank DirektDepot

erste bank Logo Unter dem Namen DirektDepot bietet die Erste Bank seinen Kunden den Handel von Wertpapieren online an. Das Angebot wird über die George-App angeboten, auf der auch aktuelle Kurscharts für Wertpapiere angeboten werden.

Die Sparkasse bietet den Kunden an Aktien, Fonds, Zertifikate, Optionsscheine oder ETFs mit nur drei Klicks zu kaufen. Für in- und ausländische Transaktionen wird eine Gebühr von 0,10 % oder mindestens zwei Euro berechnet. Dafür fällt keine Auftragsgebühr an. Wenn mehr als 50 Transaktionen innerhalb eines Quartals abgeschlossen werden, wird nur eine Gebühr von 0,05 % pro Transaktion berechnet.

Bereits bestehende Kunden der Erste Bank können ihr Handelskonto umgehend eröffnen, da die Bank die Kundendaten bereits erfasst hat. Die Bank bietet auch verschiedene Sparpläne an, mit denen Aktienwerte monatlich angespart werden können.

Spekulationssteuer und Kapitalerstragssteuer Österreich

Wenn Sie in Österreich Kapital anlegen und daraus Erträge erwirtschaften, müssen Sie diese versteuern. Die Kapitalertragsteuer wird fällig wenn Aktiengewinne erzielt werden oder Dividenden ausgezahlt werden.

Wenn Sie einen Online-Broker nutzen, der eine Filiale in Österreich betreibt, ist der depotführende Broker dazu verpflichtet, die Steuern aus den erzielten Erträgen automatisch an das Finanzamt zu überweisen.

Doppelbesteuerung vermeiden

Wenn Erträge im Ausland erzielt werden oder bei Online-Brokern, die keine steuerrechtliche Vertretung in Österreich betreiben, müssen Investoren die Gewinne aus Kapitalanlagen in ihrer Steuerabrechnung angeben und dementsprechend versteuern.

Da Investoren häufiger Aktien einkaufen und wieder verkaufen, kann die Steuerabrechnung zu einem Problem werden. Oft müssen dann Steuerberater beauftragt werden um die Steuerabrechnung zu machen.

Es können sogar Kapitalerträge doppelt besteuert werden, wenn für diese im Ausland Quellensteuer gezahlt werden muss. Diese kann teilweise nicht in voller Höhe auf die österreichische Kapitalertragssteuer angerechnet werden.

Aktien Einnahmen in Österreich versteuern – Fazit

spekulationssteuer Für Investoren in Österreich kann die Kapitalertragsteuer ein Problem darstellen.

Da nur die Online-Broker mit steuerrechtlicher Vertretung in Österreich die entstandenen Steuerverpflichtungen direkt an das zuständige Finanzamt überweisen müssen, treten bei ausländischen Online-Broker oft Steuerprobleme auf.

Wir können österreichischen Investoren nur empfehlen ein Konto bei unseren Test Sieger zu eröffnen, damit Sie eine Doppelbesteuerung vermeiden und keine Probleme bei der nächsten Steuererklärung auftreten.

FAQ zur Spekulationssteuer Österreich

Wann wird die Spekulationssteuer fällig?

Was ist der Unterschied zwischen der Abgeltungssteuer und der Spekulationssteuer?

Müssen für alle Kapitaleinkünfte Spekulationssteuern bezahlt werden?

Wie hoch ist die Spekulationssteuer aktuell?

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Ich bin Aktienenthusiastin seit 2009 und Chefredakteurin bei aktienkauf.at. In meiner Freizeit gehe ich gerne in die Berge rund um meine Heimatstadt Wien.

Jeder Handel ist riskant. Keine Gewinngarantie. Jeglicher Inhalt unserer Webseite dient ausschließlich dem Zwecke der Information und stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Dies gilt sowohl für Assets, als auch für Produkte, Dienstleistungen und anderweitige Investments. Die Meinungen, welche auf dieser Seite kommuniziert werden, stellen keine Investment Beratung dar und unabhängiger finanzieller Rat sollte immer wenn möglich eingeholt werden.

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