SEC erlaubt Handel mit tokenisierten US-Aktien über „Innovation Exemption“

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 17. September 2026 eine befristete „Innovation Exemption“ erlassen: Börsenähnliche Plattformen dürfen tokenisierte US-Aktien im Blockchain-Format handeln, ohne sich als Börse registrieren zu lassen. Das teilte die SEC in ihrer Mitteilung mit.

Was die Ausnahme erlaubt

Betroffen sind sogenannte Tokenized Securities Venues, kurz TSVs. Sie können über automatisierte Marktmacher mit Liquiditätspools, von der SEC als AMM Liquidity Pools bezeichnet, börsennotierte US-Aktien als Token anbieten. Solche Plattformen gelten normalerweise als Börse im Sinne des Securities Exchange Act von 1934 und müssten sich entsprechend registrieren; die neue Ausnahme befreit sie für fünf Jahre davon, ebenfalls das Label „Dealer“ für die Liquiditätsanbieter.

Ein Start erfordert keine offizielle Zulassung: Wer laut SEC die Voraussetzungen erfüllt, reicht nur eine Anzeige ein. Die SEC holt gleichzeitig über eine Anhörung Stellungnahmen zur Weiterentwicklung des Modells ein.

Nur echte Aktien, keine Preistracker

Die SEC knüpft die Ausnahme an strenge Bedingungen. Die Token müssen denselben Rechten und Privilegien entsprechen wie die herkömmliche Aktie, inklusive Dividenden und Stimmrechten, wie SEC-Chef Paul Atkins erklärt. Derivate-Token, die nur den Kurs nachzeichnen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese Linie trifft viele Offshore-Produkte, die in Europa oder der Karibik angeboten werden: Dort laufen oft Token, die nur den Aktienkurs abbilden, ohne dass der Halter ein echtes Recht an der Aktie erhält. Analysen aus den USA zufolge kann diese Anforderung solche Konstruktionen ausschließen; eine offizielle SEC-Aussage dazu gibt es nicht. Für Anlegerinnen und Anleger in Österreich bleibt der praktische Unterschied wichtig: Ein Preistracker-Token ist kein Aktienbesitz.

Kontrollierter Versuchsraum, kein Dauerzustand

Die Ausnahme gilt befristet: Sie läuft fünf Jahre nach Veröffentlichung im Federal Register aus, ein Datum steht noch nicht fest. Kommissar Mark T. Uyeda betonte, das Modell sei „darauf ausgelegt, kontrolliert zu sein“, mit Limits bei Wertpapieranzahl und Handelsvolumen, deren konkrete Höhe die SEC noch nicht nannte.

Der Zeitpunkt ist bemerkenswert: Erst am 15. September war der Digital Asset Market Clarity Act im US-Senat gescheitert, nur 49 von 60 nötigen Stimmen kamen zusammen. Atkins erklärte, die Ausnahme müsse von dauerhaften Regeln gefolgt werden, damit Onchain-Märkte langfristig tragfähig bleiben. Da die Regelung nur auf Ermessensbefugnissen der Behörde beruht, kann sie theoretisch wieder aufgehoben werden.

Was das für Anleger in Österreich bedeutet

Direkt verwendbar ist das Modell in Österreich vorerst nicht: Es gilt für US-Börsenwerte unter US-Recht, und noch ist keine Plattform als TSV bestätigt. Die Bedeutung liegt woanders: Wenn Marktführer wie Nasdaq und NYSE, die laut Branchenberichten bereits an tokenisierten Angeboten arbeiten, dem Modell folgen, könnte der Handel mit Bruchteilen von US-Aktien rund um die Uhr auch für europäische Anleger zugänglich werden. Bis dahin gilt bei Token, die angeblich US-Aktien abbilden: Prüfen, ob echte Eigentumsrechte, Dividenden und Stimmrechte übertragen werden, oder ob nur ein Preisindex verkauft wird. Analysten der Citigroup schätzen, dass der Markt für tokenisierte Vermögenswerte bis 2030 auf 5,5 Billionen US-Dollar wachsen könnte, wobei es sich um eine Prognose eines Finanzinstituts handelt, nicht um eine SEC-Angabe.

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