EZB will MiCA-Regel zu Stablecoin-Reserven streichen

Die Europäische Zentralbank und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) haben die Europäische Kommission am 22. September 2026 gebeten, eine umstrittene Stablecoin-Regel in MiCA zu streichen. In einer Stellungnahme zum Review der EU-Kommission zur MiCA-Verordnung empfehlen die Notenbanken, die vorgeschriebenen Bankeinlagen-Quoten für Stablecoin-Reserven zu streichen und durch Liquiditätsanforderungen zu ersetzen.

Nach den bisherigen MiCA-Regeln müssen Emittenten von Electronic Money Tokens und Asset-Referenced Tokens mindestens 30 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten, bei als "significant" eingestuften Stablecoins sind es 60 Prozent.

Stabilitätsrisiko bei Banken

Die Begründung der Notenbanken: Die Pflicht schaffe eine direkte Verbindung zwischen Stablecoin-Emittenten und Geschäftsbanken. Laut ESZB könnte eine plötzliche massive Kursflucht bei einem Stablecoin, ein sogenannter Run, Emittenten zwingen, ihre Einlagen rasch abzuziehen und so Liquiditätsprobleme bei Banken auslösen. Als Alternative schlagen die Zentralbanken Liquiditätsschwellen vor: Reserveaktiva sollen innerhalb von einem bis fünf Werktagen fällig werden.

Als geeignete Instrumente nannte das ESZB Overnight-Reverse-Repos und kurzlaufende Staatsanleihen. Bezugspunkt ist ein Entwurf der European Banking Authority aus dem Jahr 2024, der für bedeutende Stablecoins verlangt, dass 40 Prozent der Reserven an einem Werktag und 60 Prozent innerhalb von fünf Werktagen verfügbar sind; für kleinere Token gelten 20 und 30 Prozent. Diese Entwurfswerte sind eine Referenz, nicht der Vorschlag selbst.

Die Notenbanken verwiesen zudem auf den Zusammenbruch der Silicon Valley Bank im März 2023: Nachdem Circle offengelegt hatte, dass 3,3 Milliarden US-Dollar der USDC-Reserven bei der Bank lagen, geriet der Stablecoin unter Abzugsdruck. Risiken können laut ESZB in beide Richtungen wirken, von Stablecoins zu den Banken und zurück.

Was das für Anleger in Österreich bedeutet

MiCA ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für Krypto-Assets; die Stablecoin-Bestimmungen sind seit 2024 und 2025 voll anwendbar. Anbieter, die in der EU Euro-Stablecoins ausgeben oder handeln, arbeiten nach diesem Regelwerk, weshalb Änderungen an den Reservevorschriften auch österreichische Nutzer betreffen, die Euro-Stablecoins halten. Wichtig: Es handelt sich um eine Empfehlung an die Kommission, nicht um eine beschlossene Gesetzesänderung. Ob und wann die Kommission die Regel tatsächlich streicht, ist nicht bekannt.

Der Vorschlag fällt auf, weil die EZB damit eine Kritik aufgreift, die die Branche seit Jahren erhebt. Tether-Chef Paolo Ardoino warnte seit mindestens 2024, dass die Einlagenpflicht systemische Risiken schaffe, und reagierte am 22. September auf X: „Europas Zentralbanken wollen, dass Brüssel eine MiCA-Regel zu Stablecoin-Reserven streicht. Sie zwingt große Emittenten, 60 Prozent des Geldes bei Geschäftsbanken zu halten. Tether hat eine EU-Lizenz wegen genau dieser Klausel abgelehnt.“ Laut Ardoino würde eine Streichung den Weg für die Rückkehr des größten Stablecoin-Emittenten in die EU frei machen.

+ posts

Jeder Handel ist riskant. Keine Gewinngarantie. Jeglicher Inhalt unserer Webseite dient ausschließlich dem Zwecke der Information und stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Dies gilt sowohl für Assets, als auch für Produkte, Dienstleistungen und anderweitige Investments. Die Meinungen, welche auf dieser Seite kommuniziert werden, stellen keine Investment Beratung dar und unabhängiger finanzieller Rat sollte immer wenn möglich eingeholt werden.

Leave a Comment